Wohnungseigentumsrecht

Das Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrechts

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Hierunter versteht man die Rechtsbeziehungen in einer  Wohnungseigentümergemeinschaft sowohl zwischen den einzelnen Eigentümern  untereinander als auch zwischen dem einzelnen Wohnungseigentümer und der  Gemeinschaft. Abschließend gehört zur Tätigkeit auch die gerichtliche Anfechtung von WEG  Beschlüssen, soweit dieses erforderlich wird.

Wir überprüfen für Sie die Abrechnungen des Hausverwalters, begleiten Sie auf  Wunsch in Wohnungseigentümerversammlungen und nehmen dort auf Wunsch Ihr  Stimmrecht für Sie wahr. Hausverwaltungen unterstützen wir fachkompetent in allen Fragestellungen, die diese Tätigkeit betreffen.

Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht beschäftige ich mich intensiv mit den rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Eigentumswohnungen. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage, in der mehrere Wohnungen existieren. Es bildet die rechtliche Grundlage für das harmonische Zusammenleben und die gemeinschaftliche Verwaltung der Immobilie.

Im Zentrum des Wohnungseigentumsrechts steht die Teilungserklärung, die die einzelnen Wohnungseinheiten und die Gemeinschaftsflächen klar definiert. Die Teilungserklärung ist ein wesentliches Dokument und legt fest, welche Teile des Gebäudes Sondereigentum und welche Teile Gemeinschaftseigentum sind.

Dabei unterstütze ich Wohnungseigentümer dabei, ihre Rechte und Pflichten gemäß der Teilungserklärung zu verstehen und durchzusetzen. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung des Sondereigentums und die Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen. Konflikte können entstehen, wenn es um die Verteilung der Kosten für die Instandhaltung, Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen geht. In solchen Fällen berate ich meine Mandanten und suche nach pragmatischen Lösungen, die im Interesse aller Wohnungseigentümer liegen.

Ein weiteres wichtiges Thema im Wohnungseigentumsrecht sind die Eigentümerversammlungen. Hier treffen sich die Wohnungseigentümer regelmäßig, um wichtige Entscheidungen zu treffen und über die Verwaltung der Wohnanlage zu beraten. Als Fachanwalt unterstütze ich meine Mandanten dabei, ihre Interessen in den Eigentümerversammlungen zu vertreten und die Beschlüsse rechtlich abzusichern.

Im Wohnungseigentumsrecht gibt es auch Regelungen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Als Fachanwalt kläre ich meine Mandanten über ihre Rechte und Pflichten auf und erkläre, welche Maßnahmen sie in Bezug auf ihr Sondereigentum eigenverantwortlich treffen dürfen und welche Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen.

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich stetig weiterentwickelt. Als Fachanwalt halte ich mich über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung auf dem Laufenden, um meine Mandanten kompetent und zuverlässig zu beraten.

In meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht liegt mein Fokus darauf, eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer und dem Wohl der gesamten Wohnanlage zu schaffen. Durch eine fundierte rechtliche Beratung und eine professionelle Vertretung sorge ich dafür, dass meine Mandanten ihre Rechte als Wohnungseigentümer wahrnehmen und ein harmonisches Miteinander in der Gemeinschaft erreicht wird.

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