Gebühren
Gebühren und Auslagen
Die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt verlangen darf, sind in Deutschland im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Zivilrecht richtet sich diese grundsätzlich nach einem Streitwert, soweit Sie hier Fragen haben, können Sie gerne jederzeit anrufen, die Auskunft über die Preise alleine kostet Sie nichts.
Im Strafrecht richtet sich die Gebühr ebenfalls nach dem RVG, hier sind jedoch Rahmengebühren anzusetzen, deren Höhe Sie gerne und unverbindlich bei Rechtsanwalt Thomas Weiskirchner erfragen können.
Im außergerichtlichen Tätigkeitsfeld sind nach dem RVG auch Gebührenvereinbarungen zulässig. Sofern Sie dies wünschen, kann mit Ihnen hier eine Gebühr vereinbart werden, die sich entweder am zu erwartenden Aufwand oder auch an einer Pauschalvergütung orientiert.
Soweit Sie lediglich eine Erstberatung wünschen, beträgt die Gebühr hierfür zwischen 190,00 und maximal 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuern nach dem RVG, bei kleineren Anfragen darf hier jedoch auch deutlich nach unten abgewichen werden, Einzelheiten erläutern wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Sollten Sie mittellos sein, so zögern Sie nicht, uns dennoch anzusprechen. Es gibt die Möglichkeit, auf Basis von Beratungs- und Prozesskostenhilfe kostenfrei oder gegen kleine Raten, die für jeden tragbar sind, anwaltliche Tätigkeit ebenso in Anspruch zu nehmen.
Einzelheiten hierzu erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.