Gebühren

Gebühren und Auslagen

Created by potrace 1.14, written by Peter Selinger 2001-2017

Die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt verlangen darf, sind in  Deutschland im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.  Im Zivilrecht richtet sich diese grundsätzlich nach einem Streitwert, soweit Sie  hier Fragen haben, können Sie gerne jederzeit anrufen, die Auskunft über die  Preise alleine kostet Sie nichts.

Im Strafrecht richtet sich die Gebühr ebenfalls nach dem RVG, hier sind jedoch  Rahmengebühren anzusetzen, deren Höhe Sie gerne und unverbindlich bei  Rechtsanwalt Thomas Weiskirchner erfragen können.

Im außergerichtlichen Tätigkeitsfeld sind nach dem RVG auch  Gebührenvereinbarungen zulässig. Sofern Sie dies wünschen, kann mit Ihnen  hier eine Gebühr vereinbart werden, die sich entweder am zu erwartenden  Aufwand oder auch an einer Pauschalvergütung orientiert.

Soweit Sie lediglich eine Erstberatung wünschen, beträgt die Gebühr hierfür  zwischen 190,00 und maximal 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuern nach dem RVG,  bei kleineren Anfragen darf hier jedoch auch deutlich nach unten abgewichen  werden, Einzelheiten erläutern wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen  Gespräch.

Sollten Sie mittellos sein, so zögern Sie nicht, uns dennoch anzusprechen. Es  gibt die Möglichkeit, auf Basis von Beratungs- und Prozesskostenhilfe kostenfrei  oder gegen kleine Raten, die für jeden tragbar sind, anwaltliche Tätigkeit ebenso  in Anspruch zu nehmen.

Einzelheiten hierzu erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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